Touristische Beherbergungen
Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist bis mindestens 31. Januar 2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie hier.